Montag und Mittwoch jeweils von 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag jeweils von 14:30 Uhr bis 23:00 Uhr,
Sonntag von 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass es bei veränderten Film-Anfangszeiten zu Verschiebungen kommen kann. Mehr erfahren Sie in unserem Programm. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
RESERVIERUNG UND TICKET-KAUF
Eintrittskarten können bequem und durchgehend in diesem Shop gebucht werden oder an der Kinokasse des Kino Kulisse Ettlingen am Ort der Veranstaltung.
Unsere preise
Pro Person
Standard
9,50 €
Ermäßigt
gegen Vorlage eines Schüler-, Studenten- oder Schwerbehindertenausweises
8,50 €
Zuschläge und Gebühren
Überlänge
mehr als 120 Minuten
+ 1,00 €
Die Preise für andere Kulturveranstaltungen weichen von den Filmvorführungen ab. Den jeweiligen Preis sehen Sie hier beim Ticketkauf oder Sie informieren sich auf der Seite der jeweiligen Veranstaltung.
Fsk und jugendschutz
Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass Sie Ihrem Kind den Zauber des Kinos und das Erlebnis Film ermöglichen. Das Wohlergehen der Heranwachsenden liegt uns und dem Gesetzgeber sehr am Herzen. Die Gesetzgebung regelt den Kinobesuch, die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) die Altersfreigabe für die Filme. Nachfolgend finden Sie alle benötigten Informationen zum Kinobesuch Ihres Kindes unter den aktuell geltenden Maßnahmen.
Die Beschränkungen der Altersfreigabe (FSK) gelten auch, wenn Eltern ihre Kinder ins Kino begleiten!
FSK 0
Freigegeben ohne Altersbeschränkung
FSK 6
Freigegeben ab sechs Jahren
FSK 12
Freigegeben ab zwölf Jahren und ab sechs Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen. Eine erziehungsberechtigte Person, die von den Eltern (= Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
FSK 16
Freigegeben ab sechzehn Jahren
FSK 18
Keine Jugendfreigabe
Ohne FSK-Angabe: Keine Jugendfreigabe
Bitte beachten Sie auch die Regelungen zum Jugendschutz:
1. Kinder unter sechs Jahren dürfen nur ins Kino, wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
2. Kinder zwischen sechs und dreizehn Jahren dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor 20 Uhr endet oder wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
3. Jugendliche (ab 14) unter 16 Jahren dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor 22 Uhr endet oder wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
4. Jugendliche (ab 16) unter 18 Jahren dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor Mitternacht endet oder wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu öffentlichen Filmvorführungen können Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Detail nachlesen: